Die meist gestellten Fragen (FAQ's)

Wie lange dauert die Abtretung einer Gesellschaft?
In der Regel benötigen wir für diesen Ablauf 3-4 Wochen, zuzüglich der Bearbeitungsdauer der kantonalen Handelsregisterämter, also insgesamt 4-6 Wochen.

Kann ich die Abtretung beschleunigen?
Ja, das ist durchaus möglich, wenn es eilt, teilen Sie uns das mit und wir bearbeiten das dann im Express-Verfahren (2-3 Wochen) für Sie.

Welche Voraussetzungen sind müssen gegeben sein?
Die Gesellschaft darf über keinerlei Vermögenswerte, Verpflichtungen, Kredite, Verträge, Konten usw. mehr verfügen.

Ist das überhaupt legal?
Selbstverständlich, es gibt keinen einzigen Gesetzesartikel welcher die Abtretung einer Gesellschaft verbietet.

Habe ich nach der Abtretung der Gesellschaft noch irgendeine Verpflichtung?
Ja, es ist immer möglich, dass eine AHV-, MwSt- oder Steuerrevision stattfinden kann. Egal ob bei einer regulären Liquidation oder einer Abtretung. Daher sind Sie gesetzlich verpflichtet die Akten Ihrer Gesellschaft für mindestens 5 Jahre (auch nach einer Liquidation oder Abtretung) aufzubewahren.

Muss ich nach der Abtretung noch etwas machen?
Nach Übertrag Ihrer Gesellschaft benötigen wir die Buchhaltung des laufenden Jahres bis zum Abtretungsdatum.

Was benötigen Sie zur Abwicklung der Abtretung?
Lediglich eine unterschriebene Vollmacht mit Abtretungserklärung. Diese erhalten Sie von uns.

 

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