Wie lange dauert die Abtretung einer
Gesellschaft?
In der Regel benötigen wir für diesen Ablauf 3-4
Wochen, zuzüglich der Bearbeitungsdauer der kantonalen
Handelsregisterämter, also insgesamt 4-6 Wochen.
Kann ich die Abtretung beschleunigen?
Ja, das ist durchaus möglich, wenn es eilt,
teilen Sie uns das mit und wir bearbeiten das dann im Express-Verfahren (2-3
Wochen) für Sie.
Welche Voraussetzungen sind müssen
gegeben sein?
Die Gesellschaft darf über keinerlei
Vermögenswerte, Verpflichtungen, Kredite, Verträge, Konten usw. mehr
verfügen.
Ist das überhaupt legal?
Selbstverständlich, es gibt keinen einzigen
Gesetzesartikel welcher die Abtretung einer Gesellschaft verbietet.
Habe ich nach der Abtretung der
Gesellschaft noch irgendeine Verpflichtung?
Ja, es ist immer möglich, dass eine AHV-, MwSt-
oder Steuerrevision stattfinden kann. Egal ob bei einer regulären
Liquidation oder einer Abtretung. Daher sind Sie gesetzlich verpflichtet
die Akten Ihrer Gesellschaft für mindestens 5 Jahre (auch nach einer
Liquidation oder Abtretung) aufzubewahren.
Muss ich nach der Abtretung noch etwas
machen?
Nach Übertrag Ihrer Gesellschaft benötigen wir
die Buchhaltung des laufenden Jahres bis zum Abtretungsdatum.
Was benötigen Sie zur Abwicklung der
Abtretung?
Lediglich eine unterschriebene Vollmacht mit
Abtretungserklärung. Diese erhalten Sie von uns.
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